Wenn die Temperaturen steigen und die Corona-Situation es erlaubt, starten auch Menschen mit einer Krebserkrankung gerne in den Sommerurlaub. Was ist dabei jedoch zu beachten, bevor die Reise beginnen kann? Der deutsche Krebsinformationsdienst hat nützliche Hinweise zusammengestellt.
Der Krebsinformationsdienst des deutschen Krebsforschungszentrums ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Krebs. Das Zentrum bietet wissenschaftlich fundierte Informationen über die Krankheit und berät Betroffene und Angehörige. Auf der Internetseite bietet der Dienst aktualisierte Informationen zum Thema Krebs. Diese Inhalte stellt der Krebsinformationsdienst dem Institut für Allgemeinmedizin zur Verfügung.
Ist Urlaub trotz einer Krebserkrankung möglich?
Grundsätzlich gilt: Alles was zur Genesung beiträgt und den Heilungsprozess nicht verzögert, ist erlaubt. Wer Pläne für Therapiepausen schmiedet, sollte sich auf jeden Fall mit den Ärzten abstimmen. Sie können bei Bedarf auch die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen und auch bei anderen praktischen Fragen unterstützend eingreifen.
Reise mit Bahn und Bus
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Dennoch gibt es Aspekte, die zu beachten sind, so zum Beispiel die Möglichkeit, unterwegs einen Schwächeanfall zu erleiden, das Risiko für Thrombosen wegen zu langem Sitzen oder die krankheits- oder therapiebedingte eingeschränkte Immunabwehr.
Grundsätzlich gilt: Wer sich nicht fit fühlt, sollte möglichst zuhause bleiben.
Was muss bei Flugreisen beachtet werden?
Ist das Fliegen aus medizinischer Sicht erlaubt, ist es ratsam, sich die Flugtauglichkeit vom Arzt bestätigen zu lassen. Denn Fluggesellschaften können Krebserkrankten, bei denen sie Zweifel an der Reisetauglichkeit haben, zum Beispiel aufgrund eines Rollators oder eines körperlich schwachen Eindrucks, die Mitreise verweigern. Die Kosten für das Attest müssen die Betroffenen allerdings selbst tragen. Das international einheitliche Formular stellen Reisbüros oder die Internetseiten der Fluggesellschaften zur Verfügung. Der behandelnde Arzt muss das Medical Information Form (MEDIF-Formblatt) vor dem Flug ausgefüllt an den flugmedizinischen Dienst weiterleiten. Kommt es während des Flugs zu einem Zwischenfall, muss der Krebspatient schlimmstenfalls die Folgekosten selbst übernehmen.
Medikamente nicht vergessen!
Sollte auf Reisen aus medizinischen Gründen die Mitnahme einer größeren Menge an Medikamenten notwendig sein, ist es ratsam, eine ärztliche Bescheinigung, am besten auch in englischer Sprache, mitzuführen.
Wichtig zu wissen: Die einzelnen Artikel des Online-Gesundheitsportals werden nicht aktualisiert. Ihre Inhalte stützen sich auf Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Belege, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbar sind. Gesundheitsinformationen aus dem Internet können eine persönliche ärztliche Beratung nicht ersetzen. Informieren Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin über mögliche Beschwerden. Weiter…